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Kontrastverhältnis

Die Fähigkeit von Aufnahme- und Wiedergabesystemen, einen möglichst großen Bereich zwischen hellstem und dunkelstem Punkt im Bild verarbeiten zu können, wird durch das Kontrastverhältnis gekennzeichnet.

Das menschliche Auge erreicht spontan ein Kontrastverhältnis von 100.000:1 oder 100 dB. Erst nach längerer Adaption deckt das Auge einen Bereich von mehr als 100 dB ab. CCD- und CMOS-Sensoren, wie sie in den meisten Consumer- und Broadcast-Videokameras eingebaut sind, kommen beim Kontrastumfang kaum über 1.000:1 oder 60 dB hinaus. Neuere, spezialisierte Bildsensoren bewältigen Kontrastverhältnisse von bis zu 1.000.000:1 oder 120 dB, und erreichen oder übertreffen damit den chemischen Film bei weitem.

Je größer der Kontrastumfang, also der Bereich zwischen dem hellsten und dunkelsten Punkt in einem Bild ist, desto differenzierter und detailreicher können Helligkeitsstufen abgebildet werden. Wenn der Kontrastumfang eines Geräts oder eines Bildsystems kleiner ist, als der des menschlichen Auges, wie das etwa bei den derzeit üblichen TV-Systemen der Fall ist, dann weicht das wiedergegebene Bild in Bezug auf den Kontrastumfang von dem ab, was man vor Ort sehen würde: Für die Bildschirmdarstellung wird der tatsächlich in der Realität vorhandene Kontrastumfang entweder insgesamt gestaucht, oder man wählt einen bestimmten Abschnitt aus, der möglichst gut dargestellt werden soll. Den Rest lässt man im Schwarz »absaufen« oder im Weiß »überstrahlen«. (Siehe auch Black-Stretch und -Compress.)

Wichtig ist dabei, dass das menschliche Auge eben nicht linear arbeitet, sondern logarithmisch. Nur logarithmisch arbeitende Systeme erreichen deshalb eine aus menschlicher Sicht natürliche, über die gesamte Grauskala konstante prozentuale Abstufung der Grauwerte, also eine hohe und konstante Kontrastauflösung von weiß bis schwarz.

Siehe auch:

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