Symposium »KI und Medien«
Zum vierten Mal veranstalteten die HFF und die FKTG gemeinsam ein Symposium zum Thema »KI und Medien«.
Bereits zum vierten Mal veranstalteten die HFF und die FKTG ein KI-Symposium mit diversen Vorträgen zum Thema KI. Prof. Dr. Sylvia Rothe (HFF München) begrüßte die Teilnehmenden und blickte zurück auf die vielen spannenden Entwicklungen, die es seit dem KI-Symposium im vergangenen Jahr gab: ChatGPT, automatische Videogenerierung mit Runaway, NeRF für KI-Kamerafahrten und viele mehr führte sie dabei auf.
Im nächsten Block stellten Studierende diverser Fachrichtungen erste Produkte vor, die mit KI entstanden sind. Hinter Collective Dreamer etwa steht ein Kunst-Projekt, eine interaktive Installation, bei der Personen Träume erzählen können, und aus all diesen Eingaben gestaltet die Kunst-KI einen neuen Traum, der als Live-Projektion auf der Innenseite einer Kuppel sichtbar wird.
Sebastian Burgkart hat eine Software entwickelt, die es erlaubt, Drehbücher mit Hilfe von KI zu schreiben – und stellte sein Produkt vor.
Wie weit Künstliche Intelligenz im Bereich Text to Speech und auch Speech to Speech Conversion ist, präsentierte Danilo Pejakovic, der sich in seiner Masterarbeit mit dem Thema »Synthetische Stimmen für die Filmproduktion« beschäftigt.
Dabei verknüpfte er verschiedene AI-Technologien und schuf beeindruckende Möglichkeiten, in denen er unter anderem einen BR-Nachrichtenmoderator beliebige Dinge sagen und ihn sogar mit seiner KI-generierten Stimme singen ließ.
Ist das nun eine riesige Fake-Maschine oder ein tolles Produktionstool für die Filmbranche? Das ist eine Frage, der sich nicht nur die Branche stellen muss.
Prof. Dr. Sebastian Trump zeigte, wie musikalische Improvisation zwischen Mensch und KI gelingen kann, wie daraus ein befruchtender Austausch werden kann.
Prof. Dr. Heidrun Huber gab in ihrem Vortrag wertvolle Einblicke in rechtliche Aspekte und beschäftigte sich mit der Frage, ob es bereits Spielregeln für den Einsatz von KI gibt.
Eine wichtige Information für alle, die bereits ChatGPT oder Dall-E nutzen: Inhalte, die man damit generiert, genießen keinen Urheberschutz. Das gilt auch für KI-generierte Werke, die mit ausgefeilten Prompts erstellt wurden.
Wer KIs nutzt, die alle verfügbaren Quellen verwenden, die das Internet bietet, muss auch immer damit rechnen, dass er mit dem, was die KI schafft, Urheberrechte verletzt. Dafür ist derjenige, der die Inhalte von der KI kreieren ließ, auch haftbar. Kurzum: Auf der sicheren Seite ist man derzeit nur, wenn man KI-generierte Bilder oder Texte von Anbietern nutzt, die ausschließlich mit lizensierten Inhalten trainieren – so wie etwa Adobe Firefly. Produkte von KIs, die das nicht garantierten, sollten lediglich als Quelle der Inspiration genutzt werden, betont Prof. Dr. Heidrun Weber.
§ 44b Abs. 3 Satz 1 UrhG bietet folgende Möglichkeit: »Nutzungen nach Absatz 2 Satz 1 [Vervielfältigungen von rechtmäßig zugänglichen Werken für das Text und Data Mining] sind nur zulässig, wenn der Rechtsinhaber sich diese nicht vorbehalten hat. Ein Nutzungsvorbehalt bei online zugänglichen Werken ist nur dann wirksam, wenn er in maschinenlesbarer Form erfolgt.«
Übersetzt bedeutet dies, dass man per Nutzungsvorbehalt beispielsweise auf seiner Website widersprechen kann, dass die eigenen Werke fürs Machine Learning genutzt werden.
Der Nutzungsvorbehalt gilt aber nur für jene Inhalte, die ab dem Zeitpunkt des Platzierens des Nutzungsvorbehalts veröffentlicht werden, und offenbar ist es technisch auch nahezu unmöglich, alle KIs auf diesem Weg abzuweisen.
Habiba Sarhan setzte sich in ihrem Vortrag mit ethischen Aspekten von KI auseinander und zeigte, wie sehr KI derzeit vorhandene Stereotypen und letztlich auch Vorurteile manifestiert.
Sie plädiert dafür, sich dessen gewahr zu werden. Letztlich bilde KI das in Datenform ab, was in der Gesellschaft ganz real stattfinde.
Mick Mahler alias Mickmumpitz schloss die Veranstaltung mit einem Vortrag, in dem er praktische Hinweise zum Einsatz von KI für kleinere virtuelle Produktionen gab.