DJI erhält das weltweit erste C1-Drohnen-Zertifikat
Die C1-Zertifizierung verschafft Nutzern der Mavic 3-Serie mehr Freiheit beim Fliegen.
Das C1-Zertifikat für die Mavic 3-Serie – das ein Update auf eine C1-konforme Firmware erfordert – bringt eine Reihe von Vorteilen mit sich. Die Nutzer können in der neuen offenen Kategorie A1 fliegen und müssen nicht mehr die komplexe und kostspielige A2-Prüfung für die »Remote Piloting License« ablegen. Sie haben mehr Freiheit, in Umgebungen zu fliegen, die ihnen ohne das C1-Zertifikat bisher verwehrt waren – es sei denn, sie erhalten nach einem zusätzlichen langwierigen Verwaltungsverfahren eine Sondergenehmigung.
Das C1-Zertifikat wurde von der offiziell anerkannten benannten Stelle des TÜV Rheinland ausgestellt und ist ein Beweis für die Entschlossenheit und harte Arbeit des DJI-Teams, die neue europäische Drohnenverordnung so früh wie möglich zu erfüllen, so der Hersteller. Es ist im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR, d.h. EU plus Norwegen, Island und Liechtenstein) gültig und gilt für die gesamte Hardware und C1-aktualisierte Firmware der aktuellen DJI Mavic 3-Serie.
Einsatzgebiet | Operative Einschränkungen | Kompetenz der Piloten |
Mit C1-Zertifikat und C1-konformer Firmware (Fliegen in der offenen Kategorie A1 ab jetzt und nach dem 31. Dezember 2023) | – Kein Überfliegen von unbeteiligten Personen (falls dies doch geschieht, sollte es auf ein Minimum reduziert werden)
– Keine Flüge über Menschenansammlungen |
– Benutzerhandbuch lesen
– Erlangung des A1/A3 »Proof of Competence«-Basisdrohnenzertifikats durch Ablegen einer offiziell anerkannten theoretischen Online-Prüfung ohne Beschränkung der Anzahl der Versuche vor dem Bestehen |
Ohne C1-Zertifikat und ohne C1-konforme Firmware (Fliegen in der offenen Kategorie A2 bis 31. Dezember 2023; oder in der offenen Kategorie A3 nach dem 1. Januar 2024) | – Kein Überfliegen unbeteiligter Personen
– Einhaltung eines horizontalen Mindestabstands von 50 m zu Menschen bis zum 31. Dezember 2023 – Nach dem 1. Januar 2024: Fliegen in Gebieten, die frei von Menschen und mindestens 150 Meter horizontal von Grundstücken entfernt sind |
– Benutzerhandbuch lesen
– Erwerben Sie die A2 »Remote Piloting License«, indem Sie eine offiziell anerkannte theoretische Online-Prüfung ablegen und die praktische Ausbildung selbst erklären. Bei Nichtbestehen muss sich der Kunde erneut zur Prüfung anmelden, was mit zusätzlichen Kosten verbunden sein kann. |
C1-zertifizierte Drohnen mit C1-kompatibler Firmware unterliegen außerdem weiteren verbindlichen Änderungen der europäischen Drohnenverordnung:
- Die Mavic 3-Serie erfüllt den neuen Geräuschgrenzwert von 83db.
- Wenn der ActiveTrack Intelligent Flight Mode zum Filmen von Personen oder Objekten verwendet wird, ist der Abstand zur Person/zum Objekt auf 50 m begrenzt. Über 50 m hinaus wird ActiveTrack deaktiviert.
- Die Hilfs-LEDs werden während des Einsatzes automatisch ein- oder ausgeschaltet, je nach der tatsächlichen Umgebung.
- die LEDs an den vorderen Armen der Drohne blinken standardmäßig für die Dauer des Einschaltens der Drohne.
Diese Änderungen werden aktiviert, sobald eine C1-zertifizierte Drohne der DJI Mavic 3-Serie im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) geflogen wird.
Das Antragsverfahren zum Erhalt des neuen C1-Kennzeichens für die Mavic 3-Serie wird voraussichtlich ab Q4/2022 für alle Kunden verfügbar sein. Ab diesem Zeitpunkt können die Nutzer das Label auf freiwilliger Basis beantragen – einfach und kostenlos. Dazu muss man lediglich die Seriennummer der Drohne angeben und bestätigen, dass sie auf die für die C1-Zertifizierung erforderliche Firmware aktualisiert wurde. Weitere Einzelheiten werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben.
Sobald der C1-Antragsprozess gestartet ist, werden alle zukünftigen Firmware-Updates der Mavic 3-Serie die für das C1-Zertifikat erforderlichen technischen Änderungen enthalten und können nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Der Hersteller betont: Neben der C1-Zertifizierung für die Mavic 3-Serie ist DJI bestrebt, die neue europäische Drohnenverordnung auch für andere bestehende und künftige Drohnenmodelle einzuhalten, und wird mit den benannten Stellen zusammenarbeiten, um im Laufe des kommenden Jahres weitere Drohnenzertifikate zu erhalten.
Hinweis: Das A1/A3-Basiszertifikat für den Befähigungsnachweis ist weiterhin für alle Drohnen mit einem Gewicht von 250 Gramm oder mehr erforderlich.