Filmförderung: 20.12.2024

Filmförderung geht 2025 weiter

Am 19.12.24 wurde im Deutschen Bundestag die Novelle des Filmförderungsgesetzes mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP beschlossen.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und das Bundesfinanzministerium haben zudem gemeinsam vereinbart, die bestehende Filmförderung im Jahr 2025 fortzusetzen und die Förderquote der wirtschaftlichen Filmförderung durch den Deutschen Filmförderfonds (DFFF) und den German Motion Picture Fund (GMPF) auf 30% der deutschen Herstellungskosten anzuheben.

Die drei Säulen der FFG-Novelle

Die FFG-Novelle bildet eine der drei »Säulen« der von der Ampel geplanten Gesamtreform der Filmförderung. Die zweite Säule ist das Filmförderungszulagengesetz mit einem Steueranreizmodell für Filmproduktionen, und die dritte Säule eine Verpflichtung für Streamingdienste und Fernsehanstalten, in europäische Werke – vor allem am Produktionsstandort Deutschland – zu investieren (Weitere Infos liefert diese Meldung).

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Das Schlimmste wurde abgewendet.

Der Deutsche Bundestag hat gestern die erste zentrale Säule dieser Reform mit Novellierung des Filmförderungsgesetzes beschlossen. So wurde nicht nur der Fortbestand der abgabefinanzierten Filmförderungsanstalt gesichert, sondern vor allem auch die Filmförderung des Bundes gebündelt und effektiver gemacht.

Als weitere Säulen der umfassenden Reform wurden nach internationalen Vorbildern Entwürfe für ein Investitionsverpflichtungsgesetz und gemeinsam mit den Ländern für ein Filmförderungszulagengesetz erarbeitet.

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Es muss noch mehr passieren, um den Produktionsmotor wieder zum Laufen zu bringen.

Aufgrund des Endes der Ampel-Regierung und der deshalb vorgezogenen Neuwahl können beide Gesetze nun nicht mehr in dieser Legislaturperiode beschlossen werden. BKM und BMF wollen demnach zügig die Arbeiten auf Grundlage der vorliegenden Vorarbeiten in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorantreiben, damit die umfassendste Reform der deutschen Filmförderung der letzten 20 Jahre auch in der neuen Legislaturperiode fortgesetzt und ein effektives Zulagengesetz möglichst zum 1. Januar 2026 in Kraft treten kann.

Förderquote auf 30% angehoben

Um bereits jetzt dem Standort Deutschland einen wichtigen Impuls für mehr Wettbewerbsfähigkeit zu geben, haben sich die Staatsministerin für Kultur und Medien Claudia Roth und Bundesfinanzminister Jörg Kukies gemeinsam mit Bundeskanzler Olaf Scholz darauf verständigt, ab dem 1. Februar 2025 die Förderquote für den Deutschen Filmförderfonds (DFFF) und den German Motion Picture Fonds (GMPF) einheitlich auf 30% anzuheben und beide Förderinstrumente um ein Jahr (2025) zu verlängern. Sie entsprechen damit einer zentralen Forderung der deutschen Filmwirtschaft.

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Staatsministerin für Kultur und Medien Roth.

Staatsministerin für Kultur und Medien Roth sagt: »Deutschland hat eine herausragende Tradition des Filmemachens. Diese müssen wir erhalten und fördern. Für das wichtige Kulturgut Film und für die Filmwirtschaft. 120 000 Beschäftigte in einer Branche mit 10 Milliarden Euro Umsatz jährlich verdienen unsere Unterstützung. Wir sichern so dringend benötige Kreativität für die Zukunftsfähigkeit der Filmproduktion in Deutschland, wovon auch viele weitere Kultur- und Wirtschaftsbranchen profitieren. Dass es dank der Unterstützung durch den Bundeskanzler und den Bundesfinanzminister gelungen ist, bereits jetzt die Förderquoten von DFFF und GMPF auf die so dringend benötigen 30% anzuheben, ist ein starker Impuls für einen vitalen und erfolgreichen Filmstandort. Mit der Anhebung von DFFF und GMPF, einem reformierten FFG und einer reformierten kulturellen Filmförderung haben wir unter schwierigsten Bedingungen die Filmförderung in Deutschland einen großen Schritt vorangebracht und zukunftsfähig aufgestellt.«