Unternehmen: 29.11.2023

Erhöhung des Rundfunkbeitrags: Zoff vorprogrammiert

Die hierfür zuständige KEF schlägt eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab 2025 auf 18,94 Euro vor. Mehrere Bundesländer sind dagegen.

Rundfunkbeitrag, Beitragsservice, Formular, © WDR, Linda Meiers
Der Rundfunkbeitrag stellt den weitaus größten Teil des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland dar.

Um 58 Cent monatlich soll der Rundfunkbeitrag ab 2025 steigen, auf 18,94 Euro. Das ist die vorläufige Empfehlung der KEF, der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten. Die KEF erarbeitet alle zwei Jahre einen Vorschlag für den zukünftigen Rundfunkbeitrag. Die Länder müssen dann einstimmig zustimmen oder ablehnen. Aber mehrere Bundesländer wehren sich jetzt schon gegen eine Erhöhung ab 2025.

KEF, Logo
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Staatsvertrag legt die Regeln fest

Die Festlegung der jeweiligen Beitragshöhe und das hierfür vorgesehene Procedere ist in einem Staatsvertrag festgelegt. Die KEF ist ein Expertengremium aus Finanzexperten.

Vor kurzem hat die KEF eine erste Empfehlung für 2025 veröffentlicht, eine endgültige Empfehlung will die KEF dann Anfang 2024 an die Bundesländer abgeben.

Die Bundesländer haben letztlich das letzte Wort zur Beitragshöhe, sie müssen sich aber wegen des Staatsvertrags eng an der KEF-Empfehlung orientieren.

Der Rundfunkbeitrag stellt den weitaus größten Teil den Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland dar, bestehend aus ARD, ZDF und Deutschlandradio. 2022 kamen insgesamt 8,4 Milliarden Euro für die ÖR-Medienhäuser zusammen.

Rundfunkbeitrag, Beitragsservice, Gebäude, © WDR, Herby Sachs
8,4 Milliarden Euro hat der Beitragsservice für 2022 erwirtschaftet.
Zoff ist vor vorprogrammiert

Mehrere Ministerpräsidenten haben schon vor Wochen und Monaten klargemacht, dass sie eine Erhöhung nicht mittragen wollen, weil sie dafür keine Akzeptanz in der Bevölkerung sehen. Wenn sich diese Länder gegen eine Erhöhung stemmen sollten, ist damit zu rechnen, dass der Streit vor dem Bundesverfassungsgericht landen könnte.

Gut hörbar war etwa die Ablehnung beim brandenburgischen Medien-Staatssekretär Benjamin Grimm, von Sachsens Medienminister Oliver Schenk und vom bayerischen Ministerpräsident Markus Söder.

Das wollte die Intendantin des Bayerischen Rundfunks, Katja Wildermuth, nicht unkommentiert stehen lassen und sie bezog sich dabei in einer Stellungnahme auf die aktuelle Debatte um den verfassungswidrigen Haushalt der Ampel-Koalition. Dabei werde ja ein Verfassungsbruch von vielen Politikern kritisiert, sagte Wildermuth und mahnte an, die gleichen Maßstäbe für die anstehenden Prozesse zur Festlegung der Rundfunkbeiträge anzuwenden.

Katja Wildermuth, Intendantin, Bayerischer Rundfunk, © BR
Katja Wildermuth, BR.

Wildermuth sagte: »Es wird gerade hierzulande viel geredet über Verfassungstreue mit Blick auf die Haushaltsplanungen. Und das gilt natürlich gleichermaßen für die verfassungsrechtlich garantierten Prozesse zur Festlegung des Rundfunkbeitrags. Ministerpräsidenten stehen nicht über der Verfassung, und sie sollten gerade in Zeiten von Demokratieskepsis Vorbild sein und nicht versuchen, diese verfassungsrechtlich garantierten Prozesse zu unterlaufen.«

Steigender Kostendruck auf Öffentlich-Rechtliche

Die neun Landesrundfunkanstalten der ARD, das ZDF und das Deutschlandradio stehen unter hohem Kostendruck und sind von KEF und Politik aufgefordert, weiter zu sparen. Eine Maßnahme: Auch die Vernetzung innerhalb der ARD soll trotz des föderalen Systems zu einer Verschlankung der einzelnen Sender führen.

Bayerns Staatskanzleichef Florian Hermann hatte laut Nachrichtenagentur DPA nach einer Sitzung des Kabinetts die Öffentlich-Rechtlichen kürzlich aufgefordert, Kosten zu sparen. So könne das Vertrauen in die Sender wiederhergestellt werden.

Hier sieht Wildermuth einen gewissen Widerspruch: »Wenn man auf Studien schaut, sieht man, die Vertrauenswerte des BR sind weiterhin hoch — übrigens deutlich höher als die von politischen Parteien — und zwar gerade weil wir politisch und ökonomisch unabhängigen Qualitätsjournalismus bieten. Meine Kolleginnen und Kollegen machen einen exzellenten Job.«

Rundfunkbeitrag, Beitragsservice, Formular, © WDR, Linda Meiers
Formulare für den Rundfunkbeitrag.
Das Grundgesetz garantiert die Finanzierung der ÖRs

Den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten steht ein verfassungsrechtlich garantierter Finanzierungsanspruch zu. Das hatte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2021 noch einmal betont. Damals hatte das Gericht entschieden, dass Sachsen-Anhalt mit seiner Weigerung, dem KEF-Vorschlag zuzustimmen, die Verfassung gebrochen hatte. Eine Ablehnung durch die Länderchefs ist nur in sehr engen Grenzen möglich, etwa müssen alle Länder einstimmig dagegen stimmen, wenn die KEF-Empfehlung abgelehnt werden soll.