Arri ficht US-Patente an
Im Bereich Lichttechnik wurden in den USA Patente erteilt, die Arri für ungerechtfertigt hält. Nun beschreitet Arri den Rechtsweg.
Arri hat hierfür ein sogenanntes IPR-Verfahren (Inter Partes Review) eingereicht. Das ist ein spezielles Rechtsverfahren, bei dem man die Nichtigerklärung eines Patents beim US-Patentamt beantragen kann.
Weitere Details zu diesem Thema, die über das unten eingefügte Statement hinausgehen, will Arri derzeit nicht ausführen.
Es könnte aber — bislang ist das jedoch nur eine Vermutung der Redaktion — um Patente gehen, die auf Antrag von Rotolight beim US-Patentamt eingereicht und teilweise auch erteilt wurden.
Im folgenden ein (leicht gekürztes) Statement von Ivo Ivanovski, dem General Manager der Business Unit Lighting von Arri:
»Leider ist es immer wieder zu beobachten, dass aufgrund der unterschiedlichen Erteilungspraktiken der internationalen Patentämter Schutzrechte auf technische Lösungen erteilt werden, die nicht neu sind, sondern bestehenden Stand der Technik beanspruchen. Diese Schutzrechte werden dann häufig genutzt, um die Verwendung der eigentlich bekannten technischen Lösung in Alleinstellung zu reklamieren oder finanzielle Forderungen zu stellen.
Aktuell sehen sich mehrere Hersteller verschiedener Beleuchtungsprodukte, die bereits seit vielen Jahren erfolgreich am Markt etabliert sind und über klassische Lichteffektfunktionalitäten verfügen, einer behaupteten Verletzung von erteilten US-Patenten ausgesetzt, die auf derartige, seit Jahrzehnten bekannte Funktionalitäten Schutz beanspruchen.
Unserer Einschätzung nach wurden diese Patente zu Unrecht erteilt, da die beanspruchten technischen Lösungen nicht neu sind, sondern zum Zeitpunkt der Beantragung bereits bekannt und weit verbreitet im Einsatz waren. Aus diesem Grund sind wir der Ansicht, dass diese Patente nicht rechtsbeständig sind.«
Darum, so Ivo Ivanovski weiter, »sehen wir uns veranlasst, gegen die bereits erteilten US-Patente nun sogenannte IPR-Verfahren einzuleiten, um die Rechtsbeständigkeit durch das US-Patentamt prüfen zu lassen. Gegen Schutzrechte, die für sich selbst keine Innovation schützen, aber vorhandene technische Möglichkeiten limitieren, müssen wir uns – auch zum Schutz unserer Kunden und der gesamten Industrie – zur Wehr setzen.«
Das ungekürzte Statement können Sie hier lesen.
Ergänzung: In einer früheren Version dieses Artikels hatte die Redaktion spekuliert, dass es sich um US-Patente handele, die Rotolight eingereicht hatte. Im Zuge weiterer Recherchen hat sich ergeben, dass es sich bei dem IPR-Verfahren konkret um U.S. PATENT NO. 10,203,101, U.S. PATENT NO. 10,197,257 und U.S. PATENT NO. 10,197,258 handelt, die tatsächlich alle von Rotolight eingereicht wurden. Wer sich weiter in dieses Thema einarbeiten will, kann das hier selbst tun: Dort in der Suchmaske bei »Party Name« »Arnold & Richter« eintragen — dann hat man Zugriff auf 34 teilweise sehr umfangreiche PDFs.