RTL/UrheberAllianz: gemeinsame Vergütungsregeln
RTL Deutschland und die UrheberAllianz Film & Fernsehen haben neue gemeinsame Vergütungsregeln unterzeichnet.
Der Kern der Vereinbarungen zwischen RTL und der UrheberAllianz regelt, dass und wie Beteiligungen an die Mitwirkenden in den Bereichen Kinematografie, Filmschnitt, Szenenbild und Kostümbild, für Verwertungen der Werke ausgezahlt werden.
Die Mitwirkenden in den genannten Gewerken erhalten also Tantiemen, je nachdem, welche Reichweite der Werke jeweils erreicht werden — auch wenn der Begriff Tantieme im juristischen Sinne hier vielleicht nicht exakt zutreffend ist. Entscheidend für die Miturheber ist: Es gibt eine Vergütung, wenn die Werke bei RTL weiter verwertet werden. Mit den gemeinsamen Vergütungsregeln (GVR) werden nun erstmals auch Szenenbildner und Kostümbildner an linearer Ausstrahlung, Streaming und Lizenzierung für DVD-Auswertungen oder Pay-TV beteiligt.
Genaueres über den Inhalt der GVR können die Mitglieder bei ihren jeweiligen Verbänden erfragen, derzeit gibt es (noch) keinen öffentlichen Zugang. Ohne also die Details zu veröffentlichen, freuen sich die Vertragsparteien aber grundsätzlich, dass eine erfolgreiche Einigung erreicht wurde.
»Für die Bereiche Filmschnitt, Szenenbild und Kostümbild konnte Gutes erreicht werden. Hierzu haben die Offenheit unserer Verhandlungspartner, aber auch Geduld und echter Lösungswille beigetragen. Der Kompromiss, den wir in Monaten harter Verhandlungen gefunden haben, stellt einen guten Ausgleich her«, erläutert Katrin Simonis, die Geschäftsführerin des VSK.
RTL sieht in den neuen GVR einen Beleg für das Ergebnis konstruktiver Verhandlungen. »Wo man mit Augenmaß und dem gemeinsamen Willen, die Lage der Filmschaffenden zu verbessern, aber dabei die ökonomische Grundlage nicht zu gefährden, unterwegs ist, findet man gute Lösungen. Die professionelle Verhandlung der UrheberAllianz Film & Fernsehen mit unserer Gruppe hat am Ende zu beiderseits gut vertretbaren Ergebnissen geführt. Wir gehen hier als Mediengruppe einen Schritt nach vorn – und diesen bewusst auf die kreativen Partner zu«, sagt Henning Tewes, COO Programme Affairs bei der Mediengruppe RTL Deutschland.
Silke Spahr, Geschäftsführerin des BFS, ergänzt: »Privates Fernsehen lebt nicht von automatisch eingehenden Gebühren, sondern muss jeden Euro im Markt erarbeiten. Wo die Reichweite das Budget definiert, kann auch die Beteiligung in Abhängigkeit von der Reichweite erfolgen. Eine solche Systematik bildet das Geschäftsmodell dieser GVR ab.«
Gemeinsame Verbandsarbeit
Die Berufsverbände BVK (Kinematografie), BFS (Filmschnitt) und VSK (Szenenbild und Kostümbild) kooperieren seit 2018 in der UrheberAllianz. Sie haben im Lauf des Jahres 2020 drei neue gemeinsame Vergütungsregeln verhandelt, die zum Jahresende 2020 unterzeichnet wurden.
Die neuen Regeln haben RTL und die UrheberAllianz auf Basis der seit 2017 bestehenden GVR zwischen RTL und dem BVK erarbeitet. Für den Bereich Filmschnitt gab es ebenfalls früher schon eine GVR mit der Mediengruppe RTL.
Möglich wurde der große Schritt, dass nun eine GVR zwischen drei Verbänden und RTL abgeschlossen werden konnte, durch das abgestimmte Agieren der drei Verbände im Rahmen ihrer Kooperation in der UrheberAllianz. Die drei Verbände bündeln in der UrheberAllianz schließlich die Interessen von über 1.000 Filmurhebern, um gemeinsam effizient agieren zu können.
Mit der Mediengruppe RTL Deutschland konnte zielführend verhandelt werden. Auszahlungen an die Berechtigten sollen ab Mitte 2021 erfolgen.
UA-Verhandlungsführer Dr. Michael Neubauer stellt fest: »Mit drei neuen GVR zwischen der Mediengruppe RTL und den Verbänden wurden erfreulich konkrete Fortschritte in der Urheber-Beteiligung erzielt. Wir hoffen, dass sich in Zukunft Ergebnisse mit weiteren Marktteilnehmern erzielen lassen.«