Ziviler Drohnenkrieg
Im November berichtete die Polizei München von einem Vorfall im Münchener Olympiapark: Demnach wollte ein Drohnenpilot dort, trotz des über dem gesamten Olympiagelände herrschenden Flugverbots, das Drehrestaurant im Olympiaturm von außen filmen. Statt nur ins Restaurant zu blicken, knallte die Drohne aber zunächst auf die glücklicherweise bruchsicheren Glasscheiben des Restaurants. Dann stürzte sie ab und zerschellte am Boden — in unmittelbarer Nähe einer Familie, die sich unten am Turm aufgehalten hatte.
Schrecksekunden, die bisher glücklicherweise ohne größere Folgen blieben, gibt es beispielsweise auch an Flughäfen immer wieder — und hier ist München ebenfalls mit von der Partie: In den vergangenen Monaten kam es immer wieder zu gefährlich nahen Begegnungen von Drohnen mit Passagiermaschinen. Bei einem besonders dramatischen Fall hatte sich diesen Sommer eine Drohne in 1.700 m Höhe einem Airbus genähert.
Im Sommer sorgte auch schon ein Video des Schweizer Bademeisters Jürg Knobel für Aufsehen: Er überflog ein Kernkraftwerk, um damit vor den Gefahren der Radioaktivität zu warnen und ein Bewusstsein für die Problematik zu schaffen. Dass das Überfliegen von Kernkraftwerken mit einer Drohne zumindest zu diesem Zeitpunkt in der Schweiz nicht verboten war, kann einen tatsächlich nachdenklich machen.
Oder ist das alles nur Panikmache und sensationslüsterne Berichterstattung, mit der Drohnenpiloten zu unrecht diskreditiert werden sollen? Wie immer bei solchen Themen, gibt es zweifellos ganz unterschiedliche Meinungen und viele Aspekte, die man berücksichtigen sollte, bevor man vorschnelle Schlüsse zieht.
Die deutsche Flugsicherung jedenfalls richtete zu diesen Themenkomplex dieser Tage eine Technologiekonferenz aus, bei der unterschiedliche Seiten zu Wort kamen. Prof. Klaus-Dieter Scheurle, der Vorsitzende der DFS-Geschäftsführung, betonte, dass die DFS für die sichere und faire Integration von Drohnen in die bestehende Luftraumstruktur stehe und sich als Moderator sehe, der sich für Sicherheit einerseits und Integration andererseits einsetze.
Eine klare Regelung, die auch durchgesetzt wird, scheint jedenfalls bitter nötig und unumgänglich, wenn man sich die aktuellen Zahlen ansieht: Schätzungen zufolge gibt es in Deutschland derzeit rund 400.000 private und gewerblich genutzte Drohnen. Und bei dem aktuellen Boom, den dieses Thema erlebt, werde sich diese Zahl bis zum Ende des Jahrzehnts vermutlich verdreifachen, prognostiziert die DFS. Mit möglichen Peaks zur Weihnachtszeit, möchte man da hinzufügen.
Die DFS fordert deshalb einen »Drohnenführerschein für alle«. Bereits ab einem Startgewicht von 250 g sollten Drohnenpiloten einen Sachkundenachweis erbringen müssen — bislang gilt dies nur für gewerbliche Nutzer und ab einem Startgewicht von 5 kg. Zudem wünscht sich die EFS ein zentrales Verzeichnis, in dem alle Drohnen ab einem Gewicht von 250 g erfasst werden sollen. So weit geht der aktuelle Entwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur nicht (film-tv-video.de hatte darüber berichtet).
Gleichgültig, ob eine Neuregelung mehr oder weniger restriktiv ausfällt: Bis sie überhaupt erst in Kraft tritt, werden noch unzählige Drohnen verkauft werden und in die Luft aufsteigen — gelenkt von mehr oder weniger verantwortungsbewussten Piloten. Wirklich beruhigend ist das nicht.
Sie werden sehen.