Fördergeld für Kinodigitalisierung in Bayern
Mit einem Fördermittel-Sonderprogramm will der FFF Bayern die Kinodigitalisierung in Bayern vorantreiben. Insgesamt wurde nach dem letzten Einreichtermin Ende März rund eine Million Euro Fürdergeld für 63 Kinosäle im Freistaat bewilligt.
Nach dem letzten Einreichtermin am 31. März 2012 hat der FilmFernsehFonds Bayern (FFF) nach eigenen Angaben für 63 bayerische Kinosäle Zuschüsse zur Digitalisierung in Höhe von insgesamt 1.002.654 Euro bewilligt. Mit 65 Anträgen wurde im abgelaufenen Antragszeitraum ein neuer Einreichrekord gesetzt. Das beantragte Gesamtinvestitionsvolumen beläuft sich auf über vier Millionen Euro. Die Kinobetreiber können für die Umrüstung auf die neue digitale Kinoprojektionstechnik mit einer Zuschusshöhe von 25 % rechnen, bis zu einer Höhe von maximal 18.000 Euro pro Leinwand.
Bereits im September 2009 hat die Bayerische Staatsregierung für die Digitalisierung kleiner und mittlerer, sowie Programmkunstkinos das entsprechende Förderprogramm initiiert und stellt dafür jährlich eine Million Euro zur Verfügung. Nach mittlerweile sechs Einreichterminen hat der FFF Bayern insgesamt 4,6 Millionen Euro Fördermittel für 270 Kinosäle in Bayern bewilligt.
Prof. Dr. Klaus Schaefer, Geschäftsführer des FFF: »Die Digitalisierungswelle ist auf dem Höhepunkt und es gibt fast kein Kino mehr in Bayern, das nicht wenigstens einen Saal umgerüstet hat oder dieses plant. Die FFF-Fördermittel sind dabei ein wesentlicher Anreiz und sorgen dafür, dass die vielen kleinen Kinos in Bayern, die ein wichtiger Kultur- und Freizeitträger sind, in ihrem Fortbestand gesichert sind.«
War zu Beginn für die Digitalisierungswelle der Erfolg der 3D-Filme ausschlaggebend, wird die Umstellung zwischenzeitlich existenziell notwendig, da immer mehr Filmkopien nur noch digital angeboten werden. Voraussichtlich werden bis Jahresende bereits 70 % der kleinen und mittleren Kinos in Bayern umgerüstet sein.
Der nächste Einreichtermin für Anträge zur Digitalisierung beim FFF ist am 30. September 2012. Auch künftig können Antragssteller mit Zuschüssen bis zu 25 % der Investitionskosten für die Grundausstattung (Projektor, Server, Installationskosten) rechnen. Die tatsächlich Förderquote wird je nach Verfügbarkeit der Fördermittel festgelegt. Das FFF-Sonderprogramm Digitalisierung soll in Bayern auch im nächsten und übernächsten Jahr fortgeführt werden.