Urteil gegen Studiodiebe
Drei Männer wurden verurteilt wegen Bandendiebstahls in diversen Studios.
Weil sie in den Jahren 2020 und 2021 in diversen Studios Diebstähle verübt hatten, wurden Issa F., Abdallah O. und Yahya C. nun wegen schweren Bandendiebstahls verurteilt.
Sie hatten gezielt in verschiedenen Städten Studios und Nebenräume von Filmfirmen aufgebrochen und Filmausrüstung gestohlen. Leidtragende der Einbruchdiebstähle waren der Bayerische Rundfunk in München, das ZDF in Mainz, der Norddeutsche Rundfunk in Hamburg, außerdem die Bavaria Film, das Rental-Unternehmen Cine Mobil, Plazamedia und weitere Filmfirmen. Der Gesamtwert der Tatbeute belief sich laut Gericht dabei auf 1,8 Millionen Euro.
Beim Diebstahl in Ismaning konnte ein Großteil der Beute sichergestellt werden: Zwei der Angeklagten hatten versucht, die Beute über Mittelsmänner in die Türkei zu verkaufen, sie wurden aber von der Münchner Polizei observiert, und danach konnten alle Angeklagten festgenommen und in Untersuchungshaft genommen wurden.
Die 19. Große Strafkammer des Landgerichts München I hat am 10.11.2022 die drei aus Berlin stammenden Angeklagten wegen mehrfachen schweren Bandendiebstahls zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten bei den Einbrüchen wertvolle Filmausrüstung gestohlen hatten. Die Angeklagten wurden zu Freiheitsstrafen zwischen 4 Jahren und 4 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Das Gericht ordnete zudem die Einziehung von Wertersatz in Höhe von insgesamt 1,5 Millionen Euro an.
Die Angeklagten waren allesamt – teilweise allerdings erst am letzten Verhandlungstag – geständig. Sie hatten in ihrem jeweiligen letzten Wort angegeben, dass sie die Zeit in der Untersuchungshaft in bayerischen Justizvollzugsanstalten als hart empfunden hätten und sie die Zeit genutzt hätten, um über die Taten nachzudenken und diese nunmehr bereuen würden. Alle drei Angeklagten haben angegeben, das sie einen Antrag auf Vollzug der Freiheitsstrafen in Berlin stellen werden.
Das Gericht hat bei der Strafzumessung insbesondere die hohe kriminelle Energie der Angeklagten strafverschärfend gewertet. Dies habe sich in der gezielten und gut vorbereiteten Entwendung von hochwertigem Filmequipment in ganz Deutschland gezeigt. Auch die Tatsache, dass alle Angeklagten vorbestraft sind, hat das Gericht als strafverschärfend gewürdigt. Insbesondere einer der Angeklagten fiel hierbei durch die vielfache, frühere Verhängung von Freiheitsstrafen wegen immer wieder neuer Taten auf, die er in Berlin sogar mehrfach im sogenannten offenen Vollzug beging.
Strafmildernd hingegen hat das Gericht vor allem die Geständnisse gewertet.
Für zwei der Angeklagten ist das Urteil bereits rechtskräftig. Beim dritten Angeklagten können Verteidigung und Staatsanwaltschaft noch Revision zum Bundesgerichtshof beantragen.