Hersteller kämpfen gegen Drohnen-Limits
In zahlreichen Ländern sind derzeit klare Regelungen und Gesetze für die zivile Nutzung privater Drohnen in Arbeit. Den Herstellern, allen voran dem Marktführer DJI, gehen die Regelungen zu weit — jetzt geht die Lobbyarbeit in die nächste Stufe.
In den USA, einem der größten Märkte für die private Nutzung von Drohnen, droht eine gesetzliche Regelung, nach der alle Drohnen mit einem Gewicht über 250 g registrierungspflichtig wären. Diese Gewichtsgrenze ist aber aus Sicht von DJI, dem Marktführer bei Kameradrohnen, viel zu niedrig angesetzt.
Nun kämpft der Hersteller mit der Veröffentlichung eines Whitepapers gegen diese Gewichtsgrenze bei den Drohnen-Limits und hält eine Anhebung der unteren Gewichtsgrenze auf 2,2 kg für gerechtfertigt und sinnvoll.
Situation in Deutschland: Drohnen-Limits geplant
Die Deutsche Flugsicherung (DFS) fordert einen »Drohnenführerschein für alle« und setzt hier ebenfalls auf das 250-g-Limit: Bereits ab einem Startgewicht von 250 g sollten Drohnenpiloten einen Sachkundenachweis erbringen müssen — bislang gilt dies in Deutschland nur für gewerbliche Nutzer und ab einem Startgewicht von 5 kg. Zudem wünscht sich die DFS ein zentrales Verzeichnis, in dem alle Drohnen ab einem Gewicht von 250 g erfasst werden sollen (weitere Infos).
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hatte im Oktober 2016 einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der ebenfalls die 250-g-Grenze aufgreift (weitere Infos), aber nicht ganz so weit geht und so restriktiv ist, wie der DFS-Vorschlag.