Aasgeier und Wegelagerer
Thanksgiving ist in den USA ein staatlicher Feiertag, der zwar im Erntedank wurzelt, heute aber meist als Familienfest begangen wird und sehr oft traditionell mit einem Truthahnessen verbunden ist. Um die Dimensionen einschätzen zu können: Rund 50 Millionen Truthähne mussten in den USA in diesem Jahr laut Pressemeldungen aus diesem Anlass ihr Leben lassen.
Thanksgiving findet in den USA stets am vierten Donnerstag im November statt und am darauf folgenden Freitag nehmen sehr viele US-Amerikaner Urlaub. Der Einzelhandel in den USA lockt an diesem Tag dann mit Rabattaktionen zum Einkauf und dafür hat sich der Begriff »Black Friday« eingebürgert. Teilweise folgt dann am Montag darauf noch der »Cyber Monday«.
Was in den USA erfolgreich ist, breitet sich ja sehr häufig auch in anderen Teilen der Erde aus — in diesem Fall vielleicht auch durch den Online-Handel beschleunigt. Und so werden seit ein paar Jahren auch hierzulande immer öfter Verkaufsaktionen unter der Bezeichnung »Black Friday« beworben. Der Begriff hat, so wie bisher schon der »Sommerschlussverkauf« bei uns oder der »Singles‘ Day« in China, eine gewisse Allgemeingebräuchlichkeit erreicht.
Dennoch ist es einem Unternehmen aus Hongkong gelungen, sich »Black Friday« im Jahr 2013 als Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) schützen zu lassen — und zwar für rund 1.000 Waren und Dienstleistungen. Da kann man schon den Eindruck gewinnen, dass der Zweck der Wortmarke gar nicht in der konkreten Verwendung für Produkte und Dienstleistungen besteht, sondern darin, Abmahnungen und Unterlassungserklärungen wegen der Verletzung der Markenrechte zu versenden. Tatsächlich soll letzteres auch schon passiert sein und jeweils Forderungen von zunächst 2.000 bis 4.000 Euro für die Anwaltskosten umfassen.
Mit dem Fachgebiet vertraute Rechtsexperten gehen laut verschiedener Veröffentlichungen eigentlich davon aus, dass die Wortmarke in dieser Form nicht ins Wortmarkenregister hätte eingetragen werden dürfen — und dass die demnach auch schon verschiedentlich beantragte Löschung der Wortmarke, große Aussicht auf Erfolg habe. Es kann aber dauern, bis das tatsächlich passiert.
Was man bis dahin tun sollte, darüber gehen die Meinungen auseinander — viele verzichten jedenfalls hierzulande auf die Verwendung des Begriffs. So gibt es etwa bei Amazon zwar in den USA die »Black Friday Deals Week«, während das Unternehmen in Deutschland stattdessen mit der »Cyber Monday Woche« wirbt. Ob das tatsächlich den oben ausgeführten Hintergrund hat, oder andere Gründe dahinterstecken, wissen wir allerdings nicht. Apple, in früheren Jahren ebenfalls mit »Black Friday« Aktionen aktiv, nutzt den Begriff in diesem Jahr ebenfalls nicht, sondern kündigte auf seiner Website stattdessen für Freitag ein »eintägiges Shopping Event« an.
Markenschutz, Copyright und Rechtssicherheit sind wichtig. Um so mehr nervt es, wenn Schmarotzer und Parasiten versuchen, unter missbräuchlicher Ausnutzung der Rechtslage und auf Basis von Rechtslücken, sich nachträglich auf das Geschäft anderer draufzusetzen und Kasse zu machen.
Wir kennen da auch noch ein anderes Beispiel: Firmen, die Adblocker anbieten und dann die Hand aufhalten, um gegen Bezahlung bestimmte Anzeigen, die »ihren Richtlinien entsprechen«, doch durchzulassen.
Die einen bauen die Straße und halten sie in Stand, die anderen lungern dann als Wegelagerer am Straßenrand rum und verlangen Maut. Das kann nicht richtig sein: Oder fänden Sie es in Ordnung, wenn sie beim Weihnachtsbummel nur in diejenigen Schaufenster schauen und an denjenigen Weihnachstmarktständen einkaufen dürften, deren Besitzer vorher zusätzlich zu ihren Mietkosten auch noch Schutzgeld an irgendwelche herumlungernden Banden bezahlt haben? Wir finden das absolut nicht in Ordnung, denn so etwas hemmt die legale Wirtschaft und schadet ganz besonders den kleinen Unternehmen.
Sie werden sehen.